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Fachärzte für Radiologie, Neuroradiologie - Nuklearmedizin -
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Nuklearmedizinische Therapie

Ein Beispiel hierfür ist die Radiojodtherapie bei Schilddrüsenautonomien und auch nach Schilddrüsenkrebs: das radioaktive Jodisotop Jod-131 wird über einen aktiven Transportprozess in Schilddrüsenzellen aufgenommen, so dass es dort seine hohe Energie abladen und gezielt die entarteten oder autonomen Zellen schädigen kann.

Andere Gewebe des Körpers reichern das radioaktive Jod kaum an, so dass die Radiojodtherapie − im Unterschied beispielsweise zur zytostatischen Therapie (Chemotherapie) − keine nennenswerten Risiken oder Nebenwirkungen hat. Deshalb lässt sie sich auch in der Behandlung gutartiger Schilddrüsenerkrankung wie der Schilddrüsenüberfunktion einsetzen.

Auch die nuklearmedizinische Therapie unterscheidet sich daher prinzipiell von der radiologischen Strahlentherapie. Bei letzterer dringt hochenergetische Strahlung, ausgehend von Linearbeschleunigern oder von umschlossenen Radioisotopen, von außen in den Körper ein, durchdringt das benachbarte Gewebe und wird dann durch entsprechende Techniken im Zielgewebe gebündelt.

Nuklearmedizinische Therapie darf in Deutschland nur unter strengen Strahlenschutzmassnahmen stationär in eigens hierfür eingerichteten Zentren erfolgen.

 
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