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Fachärzte für Radiologie, Neuroradiologie - Nuklearmedizin -
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Was sind individuelle Gesundheitsleistungen bzw. IGeL-Leistungen?

Nicht alle von Patienten gewünschten und ärztlich empfehlenswerten Leistungen dürfen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Dennoch sind viele medizinisch sinnvoll oder zumindest vertretbar.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat diesen Leistungen die Bezeichnung Individuelle GesundheitsLeistungen (IGeL) gegeben.

Ob ein Patient seinen Arzt um eine dieser Leistungen bittet, muss er selbst entscheiden. Nimmt er sie in Anspruch, dann muss er sie allerdings aus eigener Tasche bezahlen, denn zwischen ihm und dem Arzt entsteht ein privates Behandlungsverhältnis.

Dabei darf der Mediziner die Kosten jedoch nicht willkürlich festsetzen, sondern die Vergütung regelt sich nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Sollte es für eine der in der beispielhaften IGeL-Liste aufgeführten Leistungen keine GOÄ-Ziffer geben, orientiert sich der Arzt bei der Abrechnung an anderen Gebührenordnungs-Ziffern, die vergleichbare Leistungen festlegen.

Quelle: Kassenärztliche Vereinigung NRW

 
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